Weitere Geldstrafen für den FC Augsburg
Halle, Bochum, Gladbach, Bremen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 75.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 24.900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Beim Pokalspiel in Halle am 17. August 2025 wurden im Fanblock des FC Augsburg in der 46. Minute mindestens zwölf pyrotechnische Gegenstände entzündet. Dafür gab es eine Strafe in Höhe von 12.000 Euro. In der zweiten Runde des DFB-Pokals gegen den VfL Bochum am 28. Oktober 2025 wurden im Augsburger Fanblock insgesamt 36 pyrotechnische Gegenstände entzündet. Hierfür gab es eine Strafe von 36.000 Euro.
Beim Bundesliga-Heimspiel zwischen dem FC Augsburg und Werder Bremen am 20. Dezember 2025 wurden im Augsburger Fanblock insgesamt 22 pyrotechnische Gegenstände entzündet. Das ergab eine Strafe von 22.000 Euro. Bei der Bundesliga-Partie in Mönchengladbach am 11. Januar 2026 haben Augsburger Fans mit Einlaufen der Mannschaften mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände entzündet, was eine Strafe von 5.000 Euro bedeutete.
Der FCA hat den Urteilen zugestimmt, diese sind damit rechtskräftig.