FCA erhält Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro
Nach Heimspiel gegen Bayern München
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe von 7.000 Euro belegt.
Hintergrund ist das Bundesliga-Heimspiel am 30. August 2025 gegen den FC Bayern München, bei dem im Fanblock des FC Augsburg in der 78. Spielminute sieben bengalische Feuer entzündet wurden. Von der Gesamtstrafe kann der FCA bis zu 2.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen einsetzen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.