800 Euro Geldstrafe für den FC Augsburg
Erste Pokalrunde
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Beim DFB-Pokalspiel in Cottbus am 22. August wurde im Augsburger Fanblock vor Spielbeginn ein pyrotechnischer Gegenstand entzündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.