

90.000 Euro Geldstrafe für den FCA
Nach Pokalspiel in Karlsruhe
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe von 90.000 Euro belegt.
Während des DFB-Pokalspiels in Karlsruhe am 4. Dezember 2024 wurden im Augsburger Fanblock insgesamt 90 pyrotechnische Gegenstände entzündet. Von der verhängten Summe kann der FCA bis zu 30.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
