

FCA erhält zwei Geldstrafen
Zuhause gegen Kiel, auswärts beim VfB Stuttgart
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 26.000 Euro belegt.
Während des Heimspiels gegen Holstein Kiel wurden am 4. Mai 2025 mindestens 21 pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Feuer und Rauchtöpfe) im FCA-Fanblock entzündet. Beim Auswärtsspiel am 11. Mai 2025 in Stuttgart brannten im Augsburger Gästeblock unmittelbar nach Spielbeginn mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände ab. Von der Gesamtstrafe kann der FCA bis zu 8.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen einsetzen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
