16.000 Euro Geldstrafe für den FCA
34. Spieltag
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro belegt.
Beim Saisonfinale im Stadion An der alten Försterei in Berlin am 16. Mai 2026 wurden im Augsburger Fanblock insgesamt 16 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Von der Gesamtstrafe kann der FCA bis zu 5.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.