

FCA erhält Geldstrafe in Höhe von 92.000 Euro
Nach Pokalspiel in Stuttgart
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe von 92.000 Euro belegt.
Hintergrund ist das DFB-Pokalspiel am 4. Februar 2025 beim VfB Stuttgart, bei dem im Augsburger Gästeblock insgesamt 19 Raketen und 35 bengalische Feuer gezündet wurden. Von der Gesamtstrafe kann der FCA bis zu 30.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen einsetzen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
