FCA erhält Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro
Nach Pokalspiel in Unterhaching
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt. Davon können bis zu 1.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.
Vor dem DFB-Pokalspiel bei der SpVgg Unterhaching entzündeten Fans des FCA mindestens fünf Rauchtöpfe, wie der DFB mitteilte.
Der FCA hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.