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31.000 Euro Geldstrafe für den FCA

Wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens

Verein 25.03.2026, 15:00

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.000 Euro belegt.

Beim Bundesliga-Spiel gegen den 1. FC Union Berlin wurden im Augsburger Fanblock mindestens 21 pyrotechnische Gegenstände in Form von bengalischen Feuern gezündet. Zudem wurden in der 31. Spielminute Gegenstände (Flummis) auf das Spielfeld geworfen. Von der Gesamtstrafe kann der FCA bis zu 10.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt; es ist damit rechtskräftig.

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