

Geldstrafe wegen Pyrotechnik
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt.
Kurz nach dem Anpfiff der zweiten Spielhälfte in der Partie des FCA bei Hannover 96 wurden im Gästeblock mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der FCA hat dem Urteil zugestimmt, das damit rechtskräftig ist.
